Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung erwartet nicht, dass die Europäische Union in diesem Jahr Richtlinien auf dem Gebiet des Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrechts beschließt. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/911) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/782). Zum Stand des nationalen Gesetzgebungsverfahrens heißt es, dem Bundesinnenministerium seien zusätzlich zu Vorlagen der Bundes- und Landesverwaltung die Stellungnahmen von 30 Organisationen und Einrichtungen in Deutschland übersandt worden. Außerdem lägen Stellungnahmen einer Gruppe von fünf ausländischen Wissenschaftlern sowie von zwölf Einzelpersonen vor. Zum Verfahren wird dargelegt, nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen werde geprüft, ob und wie die darin enthaltenen Anregungen übernommen werden können. Die Haltung der Bundesregierung werde dann durch einen Kabinettsbeschluss festgelegt. Es sei aber damit zu rechnen, dass bald ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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