Berlin: (hib/WOL) Reisepässe werden
nach dem Passgesetz auch für mehrfach behinderte Menschen
"ohne Einschränkung" ausgestellt, auch wenn deren Kopfhaltung
behinderungsbedingt auf dem Passbild nicht frontal abgebildet
werden kann, wie es zur biometrischen Erkennung im Reisepass
vorgeschrieben ist. Dies erklärt die Bundesregierung in der
Antwort (
16/824) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/726). Die Grünen hatten einen vom
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
geschilderten Fall angeführt, wonach einer Mutter ein
Reisepass für ihre schwerstbehinderte Tochter verwehrt worden
sei. Die Bundesregierung erklärte, dass sie in diesem Fall mit
der Stadt Düsseldorf Kontakt aufgenommen und diese zugesagt
habe, der betroffenen Bürgerin "schnellstmöglich" einen
neuen Reisepass auszustellen.