Berlin: (hib/BOB) Die Auslieferung
deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer
zu regeln, ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (
16/1024). Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU
und SPD hatten dazu bereits einen wortgleichen Entwurf (
16/544) eingebracht, der Anfang Februar in
erster Lesung beraten und zur Beratung an den Rechtsausschuss
überwiesen worden war. Der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf
enthält die Stellungnahme des Bundesrates und die
Gegenäußerung der Regierung. Die Länderkammer
verlangt - wie in ihrer Sitzung am 10. März beschlossen -
umfangreiche Änderungen. So wird beispielsweise gefordert,
dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der
Auslieferung von Deutschen beachtet und im Gesetz deshalb
ausdrücklich angesprochen werden müsse. Die
Bundesregierung hält dies nicht für erforderlich, ja
sogar für "kontraproduktiv". Eine ausdrückliche
gesetzliche Regelung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allein zugunsten
deutscher Staatsangehöriger könnte in der Rechtspraxis
den Eindruck hervorrufen, dass bei der Auslieferung eines
Ausländers der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
nicht beachten sei. Dies sei falsch, so die Regierung.