Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
weist Kritik an einem möglichen Ausschluss von Insulinanaloga
von der Liste erstattungsfähiger Präparate für
Diabetiker zurück. Eine Analyse des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
habe keinen Nachweis für einen patientenrelevanten
Zusatznutzen kurzwirksamer Insulinanaloga im Vergleich zu
Humaninsulin erbracht, schreibt die Regierung in ihre Antwort (
16/1050) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/888). Weiter heißt es: "In Bezug auf
den Arzneimittelpreis lässt sich jedoch feststellen, dass
Insulinanaloga teurer als die vergleichbaren
Humaninsulinpräparate sind." Zugleich betont die Regierung,
dass derzeit kein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der
Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter über einen
möglichen Ausschluss von Insulinanaloga vorliege. Die
Liberalen hatten darauf verwiesen, dass mit den Insulinanaloga
erstmals ein Medikament ausschließlich aus Kostengründen
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gestrichen werden
soll. Grundlage für die Entscheidung des Gemeinsamen
Bundesausschusses sei die Untersuchung des IQWiG zur
Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des
Diabetes mellitus Typ 2 auch im Vergleich zu einer Behandlung mit
Humaninsulin, so die FDP. Die Fraktion hatte auch den "Vorwurf der
Fachgesellschaften und Patientenverbände" zur Sprache
gebracht, dass sich das IQWiG nur auf bestimmte Studien
konzentriert, andere, etwa epidemiologische Untersuchungen, aber
außer Acht gelassen habe. Dazu schreibt die Regierung, dass
das IQWiG rechtlich und fachlich unabhängig sei. Im
Übrigen habe das Institut seine Konzentration auf bestimmte
Studien damit begründet, dass diese auch geeignet seien, die
Behandlungsrealität unter Alltagsbedingungen abzubilden. Der
Anfrage zufolge sollen zwar bereits mit Insulinanaloga behandelte
Patienten ihr Medikament weiter erhalten, neue Patienten mit
Typ-2-Diabetes würden aber nur noch das günstigere
Humaninsulin verordnet bekommen. Dies ist in den vergangenen Wochen
auf Kritik bei der Pharmaindustrie und bei Patientenvertretungen
gestoßen. Laut Regierung tritt die Wirkung der Insulinanaloga
nach 10 bis 20 Minuten und damit schneller als beim Humaninsulin
ein, bei dem die Wirkung innerhalb von einer halben Stunde beginne.
Die Wirkdauer betrage bei Insulinanaloga bis zu fünf Stunden
und bei Humaninsulin bis zu acht Stunden. Die Bundesregierung
erläutert, aufgrund verschiedener Schätzungen müsse
davon ausgegangen werden, dass die Zahl der im Jahr 2004 mit
kurzwirksamen Insulinanaloga behandelten Patienten mit
Typ-2-Diabetes bei 200.000 bis 220.000 liege. Dies widerspreche der
Behauptung einiger Quellen, dass es in Deutschland 400.000 solcher
Fälle gebe. Aus dem Gutachten des Sachverständigenrats
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen von 2001 gehe
hervor, dass in Deutschland schätzungsweise 3,5 bis 4
Millionen Menschen an einem bekannten Diabetes mellitus erkrankt
sind, wobei rund 3,5 Millionen zum Typ 2 gehörten.