Forschungsförderung durch Föderalismusreform nicht
beeinflusst
Bildung und Forschung/Antwort - 29.03.2006
Berlin: (hib/SUK) Im Rahmen der geplanten
Föderalismusreform müssen Bund und Länder über
die Zukunft der Bund-Länder-Kommission (BLK) beraten. Da das
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Förderung
überregional bedeutsamer wissenschaftlicher Forschung
beibehalten wird, bleiben laufende Bund-Länder-Programme im
Bereich der Forschungsförderung unberührt. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/920) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/780) mit. Andere Verpflichtungen des Bundes
sollen mit jährlichen Kompensationsleistungen aus dem Haushalt
des Bundes an die Länder ab Anfang nächsten Jahres
abgegolten werden. Die Länder seien verpflichtet, die
Kompensationsmittel für Aufgaben der Bildungsplanung
einzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2013 werde der Bund jährlich
einen Beitrag von 19,9 Millionen Euro zur Verfügung
stellen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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