Berlin: (hib/SUK) Im vergangenen Jahr
waren in Deutschland nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte
Schleswig-Holstein 22.758 Brutpaare des Kormorans registriert. Die
meisten von ihnen leben in Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/1017) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/706) mit. Seit 1980 entwickele sich die
Brutbestände positiv, wüchsen aber seit 2001 nicht mehr
kontinuierlich an. Diese positive Bestandsentwicklung wurzle
hauptsächlich in Schutzmaßnahmen aufgrund der
EU-Vogelschutzrichtlinie und den Bestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes, die das Jagen und Stören der Tiere
verbieten. Der Kormoran gelte nunmehr "nicht als akut bedroht" und
stehe nicht auf der Roten Liste gefährdeter Brutvögel in
Deutschland. Auf die Frage der Liberalen nach
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane weist die
Bundesregierung darauf hin, dass die Feststellung derartiger
Schäden Sache der Länder sei und einheitliche Erhebungs-
und Schätzmethoden nicht existierten. In Einzelfällen sei
über "erhebliche Schäden" durch Kormorane berichtet
worden, eine exakte Ermittlung der fischereiwirtschaftlichen
Schäden durch die Vögel sei derzeit aber "kaum zu
erreichen". Die Bewertung der Schäden sei ebenso Sache der
Länder. Die Bundesregierung hält jedoch ein
"Kormoran-Management" mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung weder
für erforderlich noch für wirtschaftlich oder ethisch
vertretbar.