Bundesrat will Mitsprache bei der Ernennung von
europäischen Richtern
Recht/Gesetzentwurf - 30.03.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Auswahl der
deutschen Richter und Generalanwälte an den Gerichten der
Europäische Union und am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte soll künftig nur im Einvernehmen mit
dem Richterwahlausschuss des Parlaments und der Länderkammer
erfolgen. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/1038) zur Änderung des
Richterwahlgesetzes vorgelegt. Die Länderkammer
erläutert, die Auswahl der deutschen Kandidaten erfolge
bislang in einem "intransparenten und exekutivischen Verfahren",
das der Bedeutung der Ämter nicht gerecht werde. Zwar sei Ende
vorigen Jahres eine teilweise Änderung des Verfahrens in einem
Gesetz beschlossen. Dessen Inkrafttreten hinge allerdings vom
Wirksamwerden des Vertrages über eine Verfassung für
Europa ab. Ob und wann diese erfolgen werde, lasse sich derzeit
nicht abschätzen. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf
ab. Es wäre ein "falsche Signal", wenn jetzt nationale
Regelungen unter Hinweis auf die Ungewissheit des Inkrafttretens
des Verfassungsvertrages vorgezogen würden, so ihre
Begründung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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