Berlin: (hib/WOL) Im Jahr 2005 wurden
insgesamt 16.865 Mal Ausländern auf dem Luftweg abgeschoben.
Dabei sind 1.983 Mal Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt
eingesetzt worden, etwa Fesselungsmitteln. Dies erklärt die
Bundesregierung in der Antwort (
16/1055) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/924). Statistische Übersichten
über die Anwendung (einfacher) körperlicher Gewalt
würden von der Bundespolizei nicht geführt, heißt
es weiter. Entsprechend gebe es dazu auch keine Angaben der
Länderpolizei. In 3.666 Fällen habe die Bundespolizei
oder die Länderpolizeien von Abschiebung betroffene
Ausländer begleitet. Bei 216 Abschiebungen nach Algerien
hätten Sicherheitskräfte des jeweiligen Zielstaates die
Personen begleitet, bei 993 Abschiebungen nach Serbien-Montenegro
sei dies ebenso der Fall gewesen. In weiteren 1.284 Fällen sei
die Begleitung von Sicherheitskräften verschiedener
Luftverkehrsgesellschaften vorgenommen worden. Zu Abschiebungen mit
Charterflügen und zur Frage, wie viele Personen im Zuge von
"Sammelabschiebungen der EU" entweder direkt in ihr Herkunftsland
oder über Flughäfen anderer Mitgliedsstaaten in das
jeweilige Herkunftsland abgeschoben wurden, gibt es laut Regierung
"keine belastbaren statistischen Angaben". Die Zahl der wegen
aktiver oder passiver Widerstandshandlungen gescheiterten
Rückführungen im Jahr 2005 wird mit 298 angegeben.
Weitere 94 Rückführungen seien aus medizinischen
Gründen gescheitert, erklärt die Regierung.