Berlin: (hib/SAS) Bei der
Fußball-Weltmeisterschaft dürfen Taxen nicht in den
äußeren Sicherheitsring von Stadien hineinfahren,
sondern müssen Haltebuchten außerhalb des
Sicherheitsrings anfahren. In ihrer Antwort (
16/1042) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/884) verweist die Bundesregierung darauf,
dass ab dem äußeren Sicherheitsring von
Fußball-Stadien das Hausrecht des Organisationskomitees FIFA
WM 2006 gilt. Nach diesem hätten nur Personen Zutritt, die
über eine Akkreditierung oder ein Ticket für den Spieltag
verfügten. Zudem bräuchten Fahrzeuge eine besondere
Berechtigung für die Einfahrt in den äußeren
Sicherheitsring. Mit den staatlichen Sicherheitsbehörden sei
zudem abgestimmt, dass alle Personen und Fahrzeuge "lageangemessen"
kontrolliert werden. Sie widerspricht damit einer Einschätzung
der Liberalen, dass "speziell das Taxigewerbe" durch die
Einschränkungen der Sicherheitsvorkehrungen benachteiligt
werde. Die Fraktion hatte zu bedenken gegeben, dass die
Fußballweltmeisterschaft eine gute Gelegenheit böte, um
die Einnahmesituation von Taxiunternehmen zeitweise zu verbessern.
Diese bleibe aber in Anbetracht der um alle Austragungsstätten
des Turniers gezogene Bannmeile ungenutzt, da Taxifahrer sich den
Stadien nicht unmittelbar nähern könnten. Die Regierung
verweist auf die beim Confederations Cup im Juni 2005 gesammelten
Erfahrungen, die dennoch auf eine "hohe Nachfrage" nach Taxen
schließen ließen. Die WM-Städte hätten
diesbezüglich mit dem örtlichen Taxigewerbe bereits
Kontakt aufgenommen. Im Übrigen sieht die Bundesregierung
keinen Grund für eine Überarbeitung der
Freistellungsverordnungen zum Personenbeförderungsgesetz. Sie
bezieht sich dabei auf einen Einwand der FDP, dass die
Freistellungsverordnung es dem Veranstalter der
Fußball-Weltmeisterschaft ermögliche, freiwillige Fahrer
für den Transport von Gästen, Funktionären und
Spielern zu den Fußballstadien einzusetzen, die weder
gewerbliche Personenbeförderungsscheine besitzen noch
über die für die gewerbliche Personenbeförderung
(PBefG) erforderlichen Ortskenntnisse verfügten. Dazu die
Regierung: Das Personenbeförderungsgesetz regle die
Beförderungen, die für die gewerbliche Ordnung des
Straßenpersonenverkehrs von Bedeutung sein könnten. Die
Freistellungsverordnung bezwecke die Befreiung solcher
Beförderungen vom PBefG, die diese Ordnung innerhalb des
Gesamtverkehrs nicht beeinträchtigten. Es seien keine
Widersprüchlichkeiten zu erkennen. Indes will die
Bundesregierung eigenen Angaben zufolge das
Personenbeförderungsrecht deregulieren, um so unter anderem
das mittelständische Taxengewerbe bei den verwaltungsbezogenen
Kosten zu entlasten. Entsprechende Maßnahmen befänden
sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus sieht sie keinen
grundsätzlichen Bedarf für eine Veränderung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie sie in ihrer Antwort
bemerkt.