Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
begrüßt die Initiative des Bundesrates, die gesetzlichen
Altersvorgaben für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen zu
kippen. Die Vermeidung von Wartezeiten von bis zu einem Jahr sei im
bildungspolitischen Interesse, schreibt sie in ihrer Stellungnahme
zu einem Gesetzentwurf der Länderkammer (
16/1031). Allerdings lehnt es die Regierung ab,
dies in einem separaten Gesetz zu regeln; vielmehr sollte dies im
Rahmen eines demnächst ohnehin anstehenden
Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung geschehen. Der
Gesetzentwurf des Bundesrates, den dieser am 10. Februar
verabschiedet hat, bezieht sich auf das Mindestalter in folgenden
Berufen: Masseur (16. Lebensjahr), Physiotherapeut und Hebamme (17.
Lebensjahr) sowie Logopäde (18. Lebensjahr). Zurzeit
verlören Bewerber, die zwar die schulischen Voraussetzungen,
aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, bis zu einem Jahr
bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe
in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen
begännen. Zudem bedeute eine streng am Lebensalter
ausgerichtete Grenze keine Gewähr, dass die persönliche
Reife für eine Ausbildung vorliegt, schreibt die
Länderkammer zur Begründung.