Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will
öffentliche Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit
Gewinnmöglichkeit besteuern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf
über die Besteuerung des Spieleinsatzes (
16/1032) vorgelegt. Die bisherigen steuerlichen
Regelungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes sollen aufgehoben
werden. Die Steuer soll 20 Prozent und bei Spielen an Geräten
mit Gewinnmöglichkeit zehn Prozent des Spieleinsatzes
betragen. Steuerschuldner soll der Veranstalter sein, so die
Länderkammer. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar
in Kraft treten. Nicht darunter fallen sollten Veranstaltungen, die
durch fachliches, also etwa sportliches, technisches,
handwerkliches oder künstlerisches Können der Teilnehmer
geprägt seien, sowie Glücks- und Geschicklichkeitsspiele,
die in Medien angeboten werden. Ebenfalls von der Besteuerung
ausnehmen will die Länderkammer Ausspielungen, bei denen die
Summe der Spieleinsätze nicht höher sei als 3.000 Euro
und der Veranstalter kein Gewerbetreibender ist. Gleiches solle
für Lotterien oder Ausspielungen gelten, bei denen die Summe
der Spieleinsätze 40.000 Euro nicht übersteige und der
Reinertrag ausschließlich gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zukommt.
Schließlich sollen auch Spiele, für die Spielbankabgabe
verlangt wird, von der Steuer verschont bleiben. Die
Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich
die Initiative des Bundesrates und das inzwischen vom Bundestag
verabschiedete Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher
Steuergestaltungen gegenseitig ausschließen. In diesem Gesetz
ist geregelt, dass die aus dem Glücksspiel erzielten Gewinne
öffentlicher Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen
werden. Darüber hinaus hält die Regierung einzelne Teile
der Bundesratinitiative für "prüfungsbedürftig".
Dies betreffe vor allem den Steuersatz von zehn Prozent für
Spiele an Geräten mit Gewinnmöglichkeiten. Es müsse
sichergestellt werden, dass die Betreiber von Geldspielautomaten
keinen unangemessen hohen Steuerbelastungen und
Wettbewerbsnachteilen gegenüber öffentlichen Spielbanken
ausgesetzt werden. Darüber hinaus würde ein solches
Gesetz rechtliche Risiken für die kommunale Besteuerung der
gewerblichen Geldspielgeräte (Vergnügungssteuer)
schaffen. Die Regierung erklärt, sie habe den Ländern
angeboten, deren Verluste aufgrund der geringeren Einkünfte
aus der Spielbankabgabe als Folge der Umsatzbesteuerung
auszugleichen und ihnen kurzfristig Lösungsvorschläge zu
unterbreiten. Auf dieser Grundlage seien die Länder "offenbar
bereit", so die Regierung, von der Einführung einer
Spieleinsatzsteuer Abstand zu nehmen und der umsatzsteuerlichen
Lösung zuzustimmen, heißt es weiter.