Berlin: (hib/WOL) Eine von der
EU-Kommission vorgesehene Studie über Vorteile und
Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen Behandlung von
Asylanträgen in "Auffanglagern" außerhalb der EU-Grenzen
liegt noch nicht vor. Dies erklärt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/996) auf eine Kleine Anfrage (Nachfrage) der
Linksfraktion (
16/791). Damit, so die Regierung, erübrige
sich zunächst auch die Diskussion über ihre Position in
dieser Frage. Bei der von der Linksfraktion verwendeten Bezeichnung
"Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika und Osteuropa"
handele es sich im Übrigen um so genannte "regionale
Schutzprogramme". Klarzustellen sei, dass die Europäische
Union dabei lediglich die Herkunftsländer und Transitregionen
beim Auf- und Ausbau ihrer Asylsysteme unterstütze. Die
Bundesregierung befürworte diese regionalen EU-Schutzprogramme
zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Die
EU-Mitgliedstaaten könnten sich mit Projekten am Ausbau der
Asylsysteme beteiligen, die dann von den Herkunfts- und
Transitstaaten in eigener Verantwortung oder in Zusammenarbeit mit
dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
ausgeführt werden, heißt es. Dabei soll in enger
Absprache mit dem UNHCR geklärt werden, ob es möglich
ist, die europäische Asylregelung bei einer gemeinsamen
Behandlung von Asylanträgen zu ergänzen und den
internationalen Normen anzupassen.