Berlin: (hib/MPI) Um Ausgleichszahlungen
unter anderem an frühere Stasi-Mitarbeiter für
Dienstbeschädigungen geht es in einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Diese
findet am Montag, dem 3. April, ab 12 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des
Paul-Löbe-Hause statt. Thematisiert werden sollen zwei
Gesetzentwürfe von Koalition (
16/444) und Bundesregierung (
16/754), mit denen auf Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2001 und vom 9. November
2004 sowie des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 reagiert
wird. In diesen wurde festgelegt, dass früheren
Stasi-Mitarbeitern Alterszulage, Beschädigtengrundrente und
Schwerstbeschädigtenzulage in voller Höhe zu
gewähren sind. Ebenfalls einbezogen werden die
Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR,
also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der
Feuerwehr und des Strafvollzugs. Als Sachverständige sind etwa
eingeladen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die
Deutsche Rentenversicherung Bund und der Direktor der
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen im ehemaligen
zentralen Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit,
Hubertus Knabe.