Berlin: (hib/BOB) Opfer von Straftaten,
die im Ausland begangen wurden, sollen in den Kreis der
Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
aufgenommen werden. Dafür plädiert die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (
16/1067). Sie weist darauf hin, dass es keinen
Unterschied darstelle, ob die Straftat im In- oder Ausland begangen
worden sei. Dennoch ende das OEG bislang strikt an der deutschen
Grenze. Dies führe in nicht wenigen Fällen zu
Ungerechtigkeiten. So sei einer Mutter, deren beide Kinder vom den
Vater ermordet worden seien, die Entschädigung versagt worden,
weil der Tatort Mallorca war. Für die Mutter sei es jedoch
kein Unterschied, ob das Verbrechen auf Mallorca oder auf Sylt
begangen wurde. Daneben zeigten auch terroristische Anschläge,
dass deutsche Touristen im Ausland einem erhöhten Risiko
ausgesetzt sein können. Zwar könnten die Opfer solcher
Anschläge im Ausland eine Entschädigung aus einem
speziellen Fonds für Straftaten solcher Art erhalten. Hierauf
bestehe jedoch kein Anspruch. Ferner sieht die Initiative vor, dass
künftig auch Verwandte bis zum dritten Grad in den Kreis der
Anspruchsberechtigten nach dem OEG aufzunehmen sind. Damit werde
der Schutz auf Familienbesuche naher Angehöriger wie
Geschwister sowie Nichten und Neffen oder Tanten und Onkel
erstreckt. Das geltende OEG, so die Bündnisgrünen weiter,
schließe Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die
sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer
von Gewalttaten werden, von Ansprüchen aus, wenn sie nicht mit
einem Deutschen oder einer ständig hier lebenden Person
verheiratet oder in gerader Linie verwandt sind. Ferner sieht der
Gesetzentwurf vor, dass Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt
werden.