Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
lehnt einen Gesetzentwurf der Länderkammer (
16/1037) ab, mit dem die Bestimmungen zur
Fusion von Krankenkassen konkretisiert werden sollen. Notwendige
Änderungen des Organisationsrechts der Krankenkassen
müssten in ein Gesamtkonzept eingebettet werden, schreibt die
Regierung in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf. Zielsetzung
müsse es auch sein, die Möglichkeit
kassenartenübergreifender Fusionen zu prüfen. "Bis zu
einer abschließenden Lösung würde das vorliegende
Gesetz für fusionswillige Krankenkassen und ihre
Aufsichtsbehörden einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand
bedeuten", heißt es in der Stellungnahme. Zudem zeige die
Vielzahl der bisherigen Kassenfusionen, "dass derzeit keine
Verfahrensregelungen erforderlich sind". Der Bundesrat sieht das
anders. In dem Gesetzentwurf, der am 10. Februar verabschiedet
worden ist, wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer
Fusion bislang ausschließlich an die Erfüllung formaler
Voraussetzungen geknüpft sei. "Auf diese Weise müssen den
Aufsichtsbehörden weder die Motive noch vor allem die Folgen
von Fusionen für die Versichertengemeinschaft dargelegt
werden", wird erläutert. Dies soll mit dem Entwurf
geändert werden.