FDP will Auskunft über EU-Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland
Finanzen/Kleine Anfrage - 31.03.2006
Berlin: (hib/VOM) Nach einem
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen
Deutschland wegen einer Regelung im Kreditwesengesetz erkundigt
sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/1074). In dem Gesetz heißt es, die
Bezeichnung "Sparkasse" dürften grundsätzlich nur
öffentlich-rechtliche Sparkassen führen. Nach
Überzeugung der Brüsseler Kommission verstoße
dieser Namensschutz für öffentlich-rechtliche Institute
jedoch gegen die Kapital- und Niederlassungsfreiheit im
europäischen Binnenmarkt, schreiben die Abgeordneten. Die
Regierung soll sagen, wie der Sachstand des
Vertragsverletzungsverfahrens ist und ob sie die Vorschrift
ändern will, um sie an das EU-Recht anzupassen. Gefragt wird
ferner, was die Regierung unternehmen will, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Banken zu fördern.
Darüber hinaus soll die Regierung die Auslegung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beurteilen,
dass sämtliche Überschüsse einer Sparkasse
gemeinnützig verwendet werden müssen. Schließlich
interessiert die Abgeordneten, wie die Regierung den
unterschiedlichen Namensschutz der Volksbanken gegenüber dem
der Sparkassen im Kreditwesengesetz begründet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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