Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will einem
Gesetzentwurf zufolge (
16/1026) die Rechte der nicht
erwerbstätigen Ehegatten stärken, um ein weiteres Signal
für die Gleichstellung der Ehepartner zu setzen. Der Entwurf,
der bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht wurde
und der Diskontinuität anheim gefallen ist, schlägt eine
Ergänzung der bestehenden Gesetze vor. Damit soll klargestellt
werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel
die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut,
ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum
Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse
zu verfügen." An der vermögens- und sachenrechtlichen
Zuordnung der Einkünfte und des Vermögens soll sich aber
nichts ändern, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht
erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den
erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. Damit soll der
wirtschaftlich potenziell schwächere Ehepartner ein rechtlich
wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden
Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten. Die
Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die
gesetzgeberischen Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung
der Rechtsstellung des Haushalts führenden Ehepartners
beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig eine sehr
sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative der
Länderkammer, da sich die "lediglich klarstellenden
Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf einen Teilbereich der
ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden. Der Bundesrat
verfolgt das Anliegen bereits seit mehr als sechs Jahren: Im August
1999 (
14/1518) und im Februar 2003 (
15/403) hatte er ähnliche Entwürfe in
den Bundestag eingebracht.