Berlin: (hib/BOB) Seit Beginn der
neunziger Jahre ist nach Auffassung der Mehrheit der Bundesrates
ein stetiger Anstieg der Jugendkriminalität in Deutschland zu
verzeichnen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, ist unter
anderem das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium zu
erweitern. Dies betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf
(
16/1027). Der Entwurf schlägt daher den so
genannten Warnschussarrest vor. Dieser ermögliche es,
betroffenen Jugendlichen nachdrücklich den Ernst seiner
Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor
Augen zu führen. Nach den Erfahrungen der Praxis werde
namentlich die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch
viele Jugendliche als Sanktion kaum wahrgenommen. Vorgesehen sei
außerdem, das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als
"Zuchtmittel" in das Jugendgerichtsgesetz aufzunehmen. Gerade bei
Jugendlichen und Heranwachsenden verspreche diese Maßnahme
einen "hohen Prestigewert". Der Entwurf schlägt des Weiteren
vor, den Gerichten bei schwersten Verbrechen Heranwachsender die
Möglichkeit von 15 statt bisher zehn Jahren Jugendstrafe zu
geben. Mehrere brutale Mordfälle in der jüngsten
Vergangenheit hätten gezeigt, dass das bislang gültige
Strafmaß bei schwerster Kriminalität nicht ausreicht.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Entwurf das - auch
von ihr angestrebte - Ziel, die Bekämpfung der
Jugendkriminalität zu verbessern und eine beständige
Überprüfung des Jugendstrafrechts - nicht erreicht. Die
Vorschläge der Länderkammer - zuletzt in August 2003 (
15/1472) und im Juni 2004 (15 3422) vorgelegt -
seien in der Vergangenheit und bis heute "ganz überwiegend"
auf eine sehr breite fachliche Kritik gestoßen. Das geltende
Jugendstrafrecht habe sich "grundsätzlich" bewährt.
Für die vorgeschlagenen Änderungen bestehe kein
dringender politischer Handlungsbedarf.