Regierung soll Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention
zurücknehmen
Familie/Antrag - 04.04.2006
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
schnellstmöglich eine Vorbehaltserklärung vom März
1992 zum UN-Übereinkommen für die Rechte von Kindern
zurücknehmen. Dies fordert die Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen in einem Antrag (
16/1064). Die Fraktion betont, die
UN-Kinderrechtskonventionen sei "ein Meilenstein in der Geschichte
der Kinderrechte, sie hat quasi den Rang einer
Menschenrechtserklärung für Kinder". Die im November 1989
durch die UN-Vollversammlung beschlossene Kinderrechtskonvention
sei nach der Ratifizierung im Deutschen Bundestag im April 1992 in
Kraft getreten. Die damals von CDU/CSU und FDP getragene
Bundesregierung habe bei der Ratifikation jedoch eine
5-Punkte-Vorbehaltserklärung hinterlegt. Vier Punkte seien
inzwischen durch Änderungen im Kindschaftsrecht, bei der kind-
und jugendgerechten Auslegung des Jugendstrafrechts sowie durch
Ratifizierung des Fakultativprotokolls über eine Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten geregelt. Von besonderer
Relevanz sei damit der übrig gebliebene vierte -
ausländerrechtliche - Vorbehalt. Aufgrund dessen werde der
besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter
minderjähriger und ausländischer Flüchtlinge in
Deutschland nicht ausreichend Rechnung getragen. Das sei mit dem
Ziel und Zweck der UN-Konvention aber nicht vereinbar. Laut
UN-Konvention garantieren die Vertragsstaaten "allen ihrer
Hoheitsgewalt unterstehenden Kindern die Einhaltung ihrer Rechte
ohne jede Diskriminierung". Der UN-Ausschuss für die Rechte
des Kindes habe daher 2004 in den "Abschließenden
Beobachtungen" der Anhörung der Bundesregierung zum Zweiten
Staatenbericht empfohlen, "die Vorbehaltserklärung so schnell
wie möglich zurückzunehmen". Bereits nach Abgabe des
Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1995
habe der Ausschuss Kritik an der deutschen Erklärung
geübt und eine Rücknahme nahe gelegt. Die von SPD und
Bündnisgrünen gebildete Bundesregierung habe den
Vorbehalt der Vorgängerregierung ohnehin als
"Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen erachtet". Da sich
allerdings die Bundesländer mehrheitlich gegen die
Rücknahme ausgesprochen hatten, sei von der Regierung
seinerzeit "aus politischer Rücksichtnahme" auf diesen Schritt
verzichtet worden. Formalrechtlich sei die Befürwortung der
Länder zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung bei den
UN jedoch nicht erforderlich, heißt es in der
Begründung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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