Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist
der Auffassung, dass die Entscheidung über die Genehmigung von
Rüstungsexporten zum Kernbereich der exekutiven
Regierungstätigkeit gehört. Dies betont sie in ihrer
Antwort (
16/1075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/923). Die Teilhabe anderer daran sei daher
nur begrenzt möglich, heißt es weiter. Um die
Entscheidungen dennoch so weit wie möglich nachvollziehbar zu
machen, leite die Bundesregierung jährlich ihren
Rüstungsexportsbericht dem Deutschen Bundestag zu. Darin
würden detailliert die Ausfuhren in Länder
außerhalb des NATO- und EU-Raumes dargestellt, da diese als
"politisch sensitiver" anzusehen seien. Exporte aufgrund von
Sammelausfuhrgenehmigungen würden sich jedoch weitestgehend
auf den NATO- und EU-Raum beschränken. Jeder Nutzer einer
Sammelausfuhrgenehmigung ist den Angaben zufolge verpflichtet,
halbjährlich seine getätigten Exporte mitzuteilen. Das
Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle könne
anhand dieser Informationen alle tatsächlichen
Ausfuhrvorgänge im Hinblick auf genehmigungspflichtige Waren
nachvollziehen, heißt es weiter. Die Gültigkeitsdauer
einer Sammelausfuhrgenehmigung betrage in der Regel zwei Jahre und
könne einmal um weitere zwei Jahre verlängert
werden.