Berlin: (hib/BOB) Urheber des Originals eines Kunstwerkes sollen beim Verkauf durch einen Kunsthändler oder Versteigerer anders am Erlös beteiligt werden als bisher. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1107) vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Wie die Regierung erläutert, lag der Anspruch seit 1971 bei fünf Prozent des Verkaufserlöses. In Zukunft solle dieser eine Staffelung erfahren in Höhe von vier Prozent (bis 50.000 Euro Veräußerungserlös) bis 0,25 Prozent für den Teil des Verkaufserlöses über 500.000 Euro. Der Gesamtbetrag für den Künstler solle bei höchstens 12.500 Euro liegen. Wie die Regierung weiter ausführt, werde das neue Vergütungssystem in Deutschland zu einem im Vergleich mit der gegenwärtigen Situation niedrigeren Aufkommen für die Urheber von Werken bildender Künste führen. Es sei jedoch zu erwarten, dass diese Einbuße zum Teil dadurch ausgeglichen werde, dass die Bundesrepublik durch den Wegfall der Wettbewerbsverzerrung für den Kunsthandel attraktiver werde und deutsche Urheber nach der Harmonisierung in den europäischen Ländern mehr Einkünfte erzielen würden. Nach Angaben der Bundesregierung war die Richtlinie bis zum 1. Januar dieses Jahr umzusetzen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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