Berlin: (hib/SAS) Für eine weitere
Privatisierung der Deutschen Flugsicherung hat sich der
Verkehrsausschuss am Mittwochmittag ausgesprochen. Eine große
Mehrheit der Abgeordneten schloss sich den
Änderungsvorstellungen der Koalitionsfraktionen zu dem von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung der Flugsicherung (
16/240) an. Das Gesetz, das den 1992
eingeleiteten Privatisierungsprozess der Deutschen Flugsicherung
mit einer Veräußerung seiner Anteile bis zu 74,9 Prozent
fortschreibt, soll am kommenden Freitag den Bundestag passieren.
Die Linksfraktion monierte, dass die bei dem zu verabschiedenden
Gesetz vorgenommenen Änderungen, die der Ausschuss beschlossen
hat, erst am Vorabend bekannt wurden. Eine auf ihren Antrag hin
geforderte Anhörung zu dem Thema lehnten die Fraktionen bei
Zustimmung der Grünen ab. Nach Aussage der
Koalitionsfraktionen soll mit den zuletzt vorgenommenen
Änderungen im Text "Verfassungskonformität
sichergestellt" werden. Darin geht es unter anderem um die
Übertragung von Geschäftsanteilen auf den Bund unter
bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn der Bundestag den Eintritt
des Verteidigungsfalles feststellt. In diesem Fall sind die
Gesellschafter verpflichtet, ihre Geschäftsanteile mit
sofortiger Wirkung auf den Bund zu übertragen. Gleiches kann
die Bundesregierung anordnen, wenn die beliehene
Flugsicherungsorganisation die im Gesetz festgelegten Weisungen
nicht oder nicht vollständig befolgt und dadurch die
Sicherheit im Luftraum "in höchstem Maße" gefährdet
wird. Die Bundesregierung sicherte im Ausschuss zu, auch Regelungen
zu treffen, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) im Fall einer
Flugzeugentführung ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann.
Als Voraussetzung für eine Zustimmung zu der Gesetzesvorlage
hatten Bündnis 90/Die Grünen zur Bedingung gemacht, die
hoheitlichen Aufgaben für den Luftraum zu erhalten.
Außerdem bezeichneten sie es als "zwingend notwendig", dass
die Kooperation zwischen Bundeswehr und ziviler Luftfahrt bei einer
Beleihung der Deutschen Flugsicherung "auf Zeit und Vertrauen"
bestehen bleibt. Die Fraktionen unterstrichen, wesentliche
Anregungen seitens der Fluglotsen und Gewerkschaften seien
geprüft und letztlich in das Gesetzeswerk eingearbeitet
worden. Allerdings haben man Wünschen der Gewerkschaft der
Flugsicherung nach Beibehaltung der Bundeslizenz für Lotsen
nicht nachkommen können, so die CDU/CSU-Fraktion. Die
Abgeordneten begründeten dies mit Verweis auf entsprechende
EU-Vorgaben, auf die man habe nicht "draufsatteln" wollen. Sie
bezeichneten die Kapitalprivatisierung der DFS als "folgerichtigen
Schritt", deren Erfolg mit der Auszeichnung als "weltbeste
Flugsicherung" gekrönt worden sei. Auch mit einer besseren
Dotierung des Personals des im Aufbau befindlichen
Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung habe man sich
beschäftigt und eine Lösung gefunden. Die SPD zeigte sich
zufrieden mit der breiten Zustimmung, auf die das Gesetz letztlich
gestoßen sei und bezeichnete das Erreichte als ein "gutes
Gesetz". Letztlich habe man vielfältigen Interessen Rechnung
getragen. Insbesondere bei der Angleichung an europäische
Vorschriften könne man von einer "Punktlandung" sprechen. Die
Flugsicherung habe einen enormen "Sicherheitssprung" gemacht. Auch
die FDP begrüßte das Gesetz. Aus deren Sicht geht es
darum, eine "organisationsprivatisierte Flugsicherung" fit zu
machen für den weltweiten Wettbewerb.