Im Bundestag notiert: Einteilung von Arbeitslosen in vier
Kundengruppen
Arbeit und Soziales/Antwort - 05.04.2006
Berlin: (hib/MPI) Arbeitssuchende werden
nach Darstellung der Bundesregierung nicht allein wegen der
Zuordnung zu einer Kundengruppe von der Gewährung bestimmter
Förderinstrumente ausgeschlossen. Das schreibt die Regierung
unter Berufung auf Aussagen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
in ihrer Antwort (
16/1085) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/925). Ein solcher Ausschluss würde
zudem den gesetzlichen Kriterien widersprechen, heißt es
weiter. Die Fraktion Die Linke hatte die Einteilung von
Arbeitslosen in vier Kundengruppen - "Marktkunden, Beratungskunden
(Aktivieren), Beratungskunden (Fördern) und Betreuungskunden"
- hinterfragt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort
darauf, dass das Kundenprofil in "einem umfassenden
Erstberatungsgespräch" durch eine Vermittlungsfachkraft
ermittelt werde. Ziel der Festlegung sei eine passgenaue Strategie
zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf