Berlin: (hib/MIK) Mit dem Bundeshaushalt
2006 sollen die Versorgungsausgaben für die Bundesbeamtinnen
und -beamten sowie die Richterinnen und Richter in den Haushalten
der Behörden etatisiert werden, in denen sie zuletzt
gearbeitet haben. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am
Mittwochnachmittag bei Enthaltung der Bündnisgrünen auf
Antrag der Koalition einstimmig. Bisher sind diese Ausgaben in Etat
"Versorgung" (Einzelplan 33) eingestellt, der deshalb
aufgelöst werden soll. Die Abgeordneten beauftragten das
Bundesministerium für Finanzen, die technische Umsetzung der
Auflösung des Etats bis zur Bereinigungssitzung des
Haushaltsausschusses am 1. Juni vorzubereiten. Darüber hinaus
hat der Haushaltsausschuss bei Enthaltung der
Bündnisgrünen auf Koalitionsantrag einstimmig
beschlossen, zur "nachhaltigen Sicherung" der Finanzierung der
Versorgungsausgaben einen Versorgungsfonds für neu
eingestellte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit Wirkung ab 1. Januar 2007
einzurichten. Ein nahezu identischer Antrag der
Bündnisgrünen wurde von den Koalitionsfraktionen
abgelehnt. Die Mitglieder des Ausschusses betonten, dass sie
"gemeinsam ein dickes Brett gebohrt" hätten. Sie gingen davon
aus, dass diese Entscheidung bei den Ministerien auf Widerstand
stoßen werde. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums
begrüßte "nachdrücklich" die Entscheidung. Auch er
sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung voraus.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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