Berlin: (hib/SAS) Die Linksfraktion
fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot
der Käfighaltung von Legehennen stark zu machen und an der
Förderung der tiergerechten Geflügelhaltung hierzulande
in der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" uneingeschränkt
festzuhalten. In ihrem Antrag (
16/1128) vertritt sie die Auffassung, dass die
Mehrzahl der Legehennen nach wie vor in Tierhaltungssystemen
gehalten wird, die dem Tierschutzgesetz widersprächen. Nach
dem Gesetz sei den Hennen das Scharren und Picken, das
ungestörte und geschützte Eierlegen und die
Eigenkörperpflege zu gewährleisten. Auch das erhöhte
Sitzen auf Stangen gehöre dazu. Die Linksfraktion bezieht sich
auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1999. Demnach sei
vom obersten Gericht bestätigt worden, dass die
Hennenhaltungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz verstoße
und nichtig sei. Daraus leitet Die Linke die "logische Folgerung"
ab, dass nur ein ab dem 1. Januar 2007 gültiges
Käfigverbot mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes vereinbar sei. Dies dürfe nicht
wieder durch eine mögliche Einführung so genannter
Kleinvolieren oder ausgestalteter Käfige, wie sie vom
Bundesrat geplant ist, als einer abgewandelten Form der
Käfighaltung unterlaufen werden. Die Regierung solle deshalb
bei der Zulassung neuer Tierhaltungsverfahren das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und die im Urteil vorgegebene
Konkretisierung für eine verhaltensgerechte Unterbringung im
Sinne des Tierschutzgesetzes beachten.