Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Vertrag vom Mai 2005 zwischen Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration ratifiziert werden soll ( 16/1108). Nach Ratifizierung des Vertrages werde es möglich sein, dass sich die beteiligten Staaten untereinander den Zugriff auf nationale Datenbanken gewähren, erklärt die Regierung. So könnten Fahrzeugregisterdaten von den Vertragsstaaten im Wege eines Online-Lesezugriffs abgerufen werden. Weiter solle nach dem so genannten Treffer-/Kein Treffer-System auch der Zugriff auf DNA-Analysedateien und auf Fingerabdruckdateien eröffnet werden, wobei im Falle eines Treffers eine Kennung für weitere Anfragen übermittelt wird.
Mit dem gleichzeitig vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Vertrages ( 16/1109) werden unter anderem die Verantwortlichkeiten der nationalen Kontaktstellen in Deutschland, die Kennung eines jeden zugriffsberechtigten Bearbeiters in den Behörden sowie das Verfahren zum automatisierten Abruf oder Abgleich von DNA-Daten und zur Kennzeichnung von personenbezogenen Daten definiert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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