Berlin: (hib/SUK) Nach Darstellung der
Bundesregierung trifft es nicht zu, dass niederländische
Investoren bei der Verwertung von Methan-Grubengas aus
stillgelegten Kohlegruben in Nordrhein-Westfalen in den Genuss
einer Mehrfachförderung gekommen sind. Dies teilt sie in ihrer
Antwort (
16/910) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/603) mit. Die Fraktion hatte gefragt, ob die
Investoren neben den Erlösen aus dem Verkauf von
Emissionszertifikaten auch Vergütungen im Rahmen der
Förderung der erneuerbaren Energien erhalten hätten. Nach
Angaben der Bundesregierung wurden von September 2005 bis Februar
2006 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt 43
Anträge auf Zustimmung für Grubengasprojekte gestellt.
Alle Anträge stammten von dem privaten niederländischen
Unternehmen Carbon TF, das Investitionsvolumen liege bei insgesamt
172 Millionen Euro. Die Vergütung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liege bei geschätzten 67
Millionen Euro. Im Projekt-Mechanismen-Gesetz (PromechG) habe der
Gesetzgeber klargestellt, dass bei einem Projekt im Rahmen der
gemeinsamen Umsetzung im Bundesgebiet der Anteil derjenigen
Emissionsminderung einer Projekttätigkeit, die durch
öffentliche Fördermittel finanziert werde, Bestandteil
der Referenzfallemissionen ist. Dies gelte nicht, wenn die
öffentlichen Fördermittel der Absicherung von
Investitionen dienten. So sei eine Doppelförderung
"ausgeschlossen".