Berlin: (hib/HAH) Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Bundes im vierten
Quartal des Haushaltsjahres 2005 belaufen sich auf rund 5,24
Milliarden Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die
Bundesregierung (
16/1097) hervor. Mit Abstand der
größte Einzelposten ist danach mit 3 Milliarden Euro das
Arbeitslosengeld II. In der Begründung für diese
zusätzliche Ausgabe heißt es, die Mehrzahlungen seien
auf die "deutlich ungünstigere Entwicklung bei der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften und der Höhe der durchschnittlichen
Geldleistungen" zurückzuführen. Mit einem
Betriebsmitteldarlehen von 1 Milliarde Euro musste der Bund den
Rentenversicherungen aufgrund der schlechten konjunkturellen
Entwicklung unter die Arme greifen. Ebenfalls der
Sozialgesetzgebung zuzurechnen war der dritthöchste
Ausgabenblock: 490 Millionen Euro sind
außerplanmäßig für Unterkunft und Heizung der
Leistungsempfänger ausgegeben worden. Zusätzlich zu den
5,24 Milliarden Euro über- und
außerplanmäßigen Ausgaben müssen nach der
Unterrichtung in Zukunft 43,88 Millionen Euro für über-
und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen aufgebracht werden. Mehr als die
Hälfte davon, 24,6 Millionen Euro, betreffen den Vertrieb von
Sammlermünzen und die Bekämpfung der
Falschmünzerei.