Berlin: (hib/WOL) Unter Bezug auf das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die FDP-Fraktion eine
einheitliche Gesetzgebung zum Datenschutz-Audit-Verfahren und zum
Datenschutz-Gütesiegel (
16/1169). Die Liberalen führen an, nach
dem BDSG seien die Anforderungen an die Prüfung und Bewertung
des Verfahrens sowie die Auswahl und Zulassung von Gutachtern durch
ein Ausführungsgesetz zu regeln. Der Entwurf zur
Ausführung und Umsetzung des BDSG sei aber auch nach über
fünf Jahren noch nicht in den Bundestag eingebracht worden.
Weder habe es die rot-grüne Bundesregierung geschafft dem
Parlament ein einheitliches Gesetz vorzulegen, noch lasse die
jetzige Regierung "auch nur im Ansatz erkennen", dass sie aktiv
werden wolle. Bis heute gebe es deshalb keine anerkannten
Kriterien, mit denen die datenschutzrechtliche Qualität von
Produkten, Dienstleistungen oder Verarbeitungsverfahren für
deren Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung gemessen werden
könnten. Der Wirtschaft fehle damit die erforderliche Rechts-
und Anwendersicherheit, und für die Verbraucher gebe es keine
klaren Maßstäbe zur Orientierung. Die Regierung solle
dem Parlament nun ein Ausführungsgesetz zur Prüfung,
Bewertung des Verfahrens sowie zur Auswahl und Zulassung von
Gutachtern nach dem BDSG vorlegen. Außerdem sei ein Konzept
für weitere Maßnahmen erforderlich, um eine
datenschutzfreundliche Technik zu fördern und wirtschaftliche
Anreize zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Datenschutzes zu
schaffen, erklärt die Fraktion.