Berlin: (hib/VOM) Die Höhe des
Essensgeldes für Zivildienstleistende hat die FDP-Fraktion zum
Anlass für eine Kleine Anfrage (
16/1192) genommen. Sie verweist in diesem
Zusammenhang auf eine Antwort der Bundesregierung (
16/770) auf eine frühere Anfrage (
16/625) zu diesem Thema. Die Fraktion erinnert
daran, dass der Verpflegungsgeldsatz für Zivildienstleistende
in Österreich auf 13,60 Euro festgelegt wurde, während in
Deutschland der einfache Verpflegungsgeldsatz 3,60 Euro pro Tag und
der doppelte Satz 7,20 Euro pro Tag betrage. Die 3,60 Euro setzten
sich aus 1,10 für das Frühstück, 1,35 Euro für
das Mittagessen und 1,15 Euro für das Abendessen zusammen.
Für die FDP bedeutet dies, dass ein Zivildienstleistender
selbst beim doppelten Verpflegungsgeldsatz von 2,30 Euro für
das Abendessen dafür nicht einmal in einer Kaserne mit
angeschlossener Großküche essen könnte, in der das
Abendessen einen Wert von 2,64 Euro habe. Die Bundesregierung soll
sagen, wie ein Zivildienstleistender, dessen Dienststelle keine
Verpflegung bereitstellt, zu einer warmen Mahlzeit gelangen soll,
wenn der "Erwerb zubereiteter Verpflegung nicht vorgesehen"
sei.