Berlin: (hib/SAS) Die in den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Beschilderung von Bahnübergängen nimmt die FDP-Fraktion zum Anlass für eine Kleine Anfrage ( 16/1184). Während Verkehrsteilnehmer im westlichen Teil der Republik auf Bahnübergänge durch Andreaskreuze mit darüber liegendem rotem Blinklicht in einem schwarzen Rechteck aufmerksam gemacht werden, durften in der DDR und aufgrund einer Sonderregelung bis 2010 auch nach der Wende im Osten der Republik Andreaskreuze aufgestellt werden, in deren Mitte sich ein rotes Blinklicht befindet. Aus welchen Gründen diese Sonderregelung nicht unbefristet Bestand haben soll und ob dies mit höheren Unfallzahlen zusammenhänge, möchten die Liberalen ebenso wissen, wie die Zahl der zwischenzeitlich umgerüsteten Bahnübergänge sowie die Kosten für die Umstellung eines solchen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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