Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
hält die Rückforderung versehentlich zu viel gezahlter
Beträge an Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Alg II)
für gerechtfertigt. In ihrer Antwort (
16/1250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1092) schreibt die Regierung, "Voraussetzung
für eine Rückforderung ist, dass der Leistungsbezieher
zumindest grob fahrlässig gehandelt hat" - also falsche oder
unvollständige Angaben gemacht oder die Rechtswidrigkeit des
Leistungsbewilligungsbescheids grob fahrlässig nicht erkannt
habe, so die Regierung. In diesen Fällen sei eine
Rückforderung auch dann statthaft, wenn der Alg-II-Bezieher
dadurch Schuldner werde. Die Frage der Linksfraktion nach dem
Ausmaß solcher Rückzahlungsforderungen könne nicht
beantwortet werden, da dies von der Bundesagentur für Arbeit
nicht statistisch erfasst werde, heißt es weiter.