Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
sieht keine Möglichkeit, die Weitersendung von Rundfunk- und
Fernsehsignalen in hoteleigenen Satelliten- oder Kabelnetzen von
der urheberrechtlichen Vergütungspflicht zu befreien. Dies
macht sie in ihrer Antwort (
16/1248) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/1080) deutlich. Sie fühle sich durch
EU-Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und
leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend
Satellitenrundfunk und Kabelweiterberbreitung gebunden, die die
Kabelweitersendung als "urheberrechtlichen Nutzungsakt"
qualifiziert. Die Richtlinie betreffe zwar nur die
Weiterverbreitung ausländischer Sendungen, eine
unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen
Programmen verbiete sich aber. Eine Ausnahme für die
Weiterleitung des Sendesignals auf Hotelzimmer sehe die Richtlinie
nicht vor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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