Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft, ob Geräuschgrenzwerte für stark motorisierte Sportboote ("Speedboote") eingeführt werden sollen, um Lärmbelästigungen in der Lübecker Bucht zu mindern. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1299) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1236) mit. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass sich Anlieger und Touristen durch den Lärm dieser Speedboote in der Lübecker Bucht massiv belästigt fühlten. Nach Darstellung der Regierung muss allerdings berücksichtigt werden, dass es dort nur um etwa sechs bis acht Boote handelt, die auch nur vereinzelt gefahren werden. Untersucht werden soll auch, ob eine solche Rechtsverordnung für die gesamte deutsche Küste angemessen wäre. Beschwerden über Lärmbelästigungen gebe es bislang lediglich aus der Lübecker Bucht. Grenzwerte für die Geräuschemission von Bootsmotoren, die seit 2005 in Betrieb sind, gibt es nach Regierungsangaben bereits. Eine zusätzliche Verordnung, die auch die Geräuschemission für ältere Boote und für andere Gewässer regelt, ist nach Ansicht der Regierung nicht erforderlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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