Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Zunächst müssten jedoch die Ergebnisse der Verhandlungen über eine Gesundheitsreform abgewartet werden, da "die Systematik der Finanzierung der Pflege der Finanzierung der Krankenversicherung" folge, betont die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1212). In die Überlegungen einbezogen würden auch Modelle für einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
Den Angaben zufolge ist die Zahl der Pflegebedürftigen seit dem Jahr 2000 gestiegen. Demnach bezogen im vergangenen Jahr rund 1,95 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, 24.000 mehr als im Jahr 2004. Im Jahr 2000 waren es laut Regierung noch rund 1,82 Millionen Menschen. Die Regierung schätzt auf Grundlage der Ergebnisse der Rürup-Kommission, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung auf rund 2,1 Millionen im Jahr 2010, auf rund 2,6 Millionen im Jahr 2020 und auf rund 3,1 Millionen im Jahr 2030 erhöht. Einen leichten Anstieg der Pflegebedürftigen habe auch die private Pflegeversicherung verzeichnet, nämlich von 107.000 im Jahr 2000 auf 119.000 im Jahr 2004. Zahlen für 2005 lägen in diesem Bereich noch nicht vor.
Laut Bundesregierung wuchs das Beitragsvolumen in der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2005 um 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Dies liege maßgeblich in dem seit 1. Januar 2005 erhobenen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent begründet, der zu einem geschätzten Einnahmeplus von rund 0,7 Milliarden Euro geführt habe. Weiter heißt es, der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung habe Ende 2005 rund 3,05 Milliarden Euro betragen, was
einer Finanzreserve von etwa zwei Monatsausgaben entspreche. Ohne die geplante Reform werde der unbedingt notwendige Mittelbestand von einer Monatsausgabe im Jahr 2008 unterschritten, erläutert die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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