Berlin: (hib/WOL) Die Region Bonn hat im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung nach dem Wechsel des Regierungssitzes nach Berlin in den vergangenen 15 Jahren Fördermittel des Bundes in Höhe von 1,43 Milliarden Euro erhalten, wie die Bundesregierung in der Antwort ( 16/1241) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/1062) erklärt. In Folge der unmittelbar geförderten Einrichtungen seien dabei 2.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Die Ansiedlung weiterer 18.500 Arbeitsplätze sei durch mittelbare Ausgleichsleistungen gesichert oder ermöglicht worden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene verfassungsrechtliche Festschreibung der Hauptstadtfunktion Berlins werde keine rechtlichen oder tatsächlichen Auswirkungen auf die Repräsentation des Gesamtstaates für die Bundesstadt Bonn haben, heißt es in der Antwort. So gebe es auch keine Planungen der Regierung, vom Gesetz zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands abzuweichen. Der vorgesehene Verfassungstext für den neuen Artikel 22 des Grundgesetzes zur Klarstellung bereits bestehender Zuständigkeiten des Bundes zur gesamtstaatlichen Repräsentation in der Bundeshauptstadt Berlin mache deutlich, dass die Ergänzung im Berlin-Bonn-Gesetz davon unberührt bleibe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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