Berlin: (hib/MPI) Ohne die
arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten fielen die
jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für
Erwerbsminderungsrenten möglicherweise um mehrere Milliarden
Euro geringer aus. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (
16/1273) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1273) hervorgeht, betrugen Schätzungen
zufolge der Ausgaben für arbeitsmarktbedingte
Erwerbsminderungsrenten im Jahr 1995 rund 2,7 Milliarden Euro und
im Jahr 2003 rund 1,5 Milliarden Euro. Unter arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten ist danach zu verstehen, dass auch solche
Versicherten volle Erwerbsminderungsrenten bekommen, die zwar noch
bis zu sechs Stunden täglich arbeiten könnten, aber
keinen entsprechenden Teilzeitjob finden. Die Regierung weist
darauf hin, dass mit dieser Regelung die ansonsten erforderliche
Inanspruchnahme des vom Bund finanzierten Arbeitslosengeldes II
vermieden werde. Wären statt der Vollerwerbsminderungs- nur
Teilerwerbsminderungsrenten gezahlt worden, hätten sich laut
Regierung die Aufwendungen der Rentenversicherung für die
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner im Jahr 1995 (insgesamt
rund 1,1 Milliarden Euro) um rund 200 Millionen Euro verringert. Im
Jahr 2003 (insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro) wären
entsprechend rund 100 Millionen Euro weniger fällig gewesen.
Insgesamt seien im Jahr 2004 30.031 neue Rentner mit Anspruch auf
arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten hinzugekommen, ein
Jahr zuvor seien es 30.123 gewesen. Weiter heißt es, der
durchschnittliche Rentenbetrag habe im Jahr 2004 bei 767,42 Euro
und im Jahr 2003 bei 777,54 Euro gelegen.