Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der
Bundesregierung sollen die Strafverfolgungsbehörden der
Länder künftig ihr Vorgehen bei der Strafverfolgung
geringfügiger Drogendelikte stärker angleichen. Das geht
aus einer Antwort der Regierung (
16/1280) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/1215) hervor. Eine Studie des
Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht habe bestätigt, dass die
Bundesländer unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch
machten, gemäß einer Bestimmung des
Betäubungsmittelgesetzes von der Strafverfolgung abzusehen.
Insbesondere die dabei vorausgesetzte "geringe Menge" der Drogen
werde dabei sehr verschieden interpretiert: Von einer
"gleichmäßigen Rechtsanwendung" könne lediglich bei
Fällen mit einer Höchstmenge von bis zu sechs Gramm
Cannabis ausgegangen werden, in denen der Betreffende noch nicht
straffällig geworden sei, das 20. Lebensjahr vollendet habe
und keine Fremdgefährdung festgestellt werden konnte. Dies
erscheine mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 1994 "problematisch". Das Gericht habe damals die Länder
aufgefordert, für eine "im Wesentlichen einheitliche
Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften" zu sorgen. Aus Sicht
der Regierung stehen nun "primär die Länder in der
Verantwortung", sich auf eine stärke Annäherung zu
verständigen.