Regierung: Nationale Regelungen für private
Militärunternehmen nicht nötig
Auswärtiges/Antwort - 04.05.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
sieht derzeit über den gegenwärtigen Rechtszustand hinaus
keinen Bedarf an nationalen Regelungen für private
Sicherheits- oder Militärunternehmen. Dies erklärt sie in
ihrer Antwort (
16/1296) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1196). Sie stehe aber Initiativen, die eine
effektive Erfassung und Kontrolle von Tätigkeiten privater
Sicherheitsfirmen zum Ziel haben, grundsätzlich
"aufgeschlossen" gegenüber. Zu derartigen Initiativen
zählten insbesondere Maßnahmen der freiwilligen
Selbstkontrolle und -regulierung durch private
Sicherheitsunternehmen. Die Regierung begrüße auch
völkerrechtliche Initiativen zur Bekämpfung des
Söldnerunwesens und verfolge auch die Diskussionen in der
Menschenrechtskommission (zukünftig: Menschenrechtsrat) der
Vereinten Nationen über die Anbindung einer internationalen
Einrichtung zur Kontrolle von privaten Sicherheitsunternehmen beim
"UN-Sonderberichterstatter über das Söldnertum". Deutsche
Firmen seien im Übrigen im Ausland bislang
ausschließlich im logistischen Bereich einschließlich
der Übernahme nichtmilitärischer Wachfunktionen sowie im
technischen Bereich tätig geworden. Angesichts international
begrenzter Ressourcen und der fortschreitenden Technologisierung
und Spezialisierung militärischer Aufgaben sei künftig
mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Leistungen privater
Sicherheitsdienste zu rechnen. Einer sorgfältigen Auswahl von
solchen Unternehmen werde dabei eine "erhebliche Bedeutung"
zukommen, so die Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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