Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
erklärt sich bereit, die Vorsteuerpauschale für Landwirte
von neun auf 10,7 Prozent und für Forstwirte von fünf auf
5,5 Prozent anzuheben. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines
Haushaltbegleitgesetzes 2006 (
16/1369) hervor. Die Anhebung steht im
Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung des
Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007. Der
Bundesrat hatte dafür plädiert, dass die Land- und
Forstwirte durch die für sie geltende
Durchschnittssatzbesteuerung weder besser noch schlechter gestellt
werden sollten als bei einer Anwendung der Regelbesteuerung. Die
Vorsteuerpauschale sei seit 1999 nicht mehr geändert worden.
Der Deutsche Bauernverband hatte für eine Anhebung auf
zwölf Prozent für Landwirte und sechs Prozent für
Forstwirte plädiert. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung
des Feuerschutzsteuersatzes von acht auf zehn Prozent hat die
Regierung dagegen als "nicht angemessen" abgelehnt. Der Bundesrat
hatte einen erhöhten Finanzbedarf für den Brand- und
Katastrophenschutz, dem die Einkünfte aus der Steuer
zufließen, geltend gemacht. Klargestellt wird auf Wunsch des
Bundesrates, dass GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Die
Länderkammer hatte sich auf ein Urteil des
Bundessozialgerichts vom vergangenen November bezogen, wonach diese
Geschäftsführer grundsätzlich als
arbeitnehmerähnliche Selbstständige
rentenversicherungspflichtig seien. Dies könnte dazu
führen, so der Bundesrat, dass bis zu eine Million betroffene
GmbH-Geschäftsführer auch rückwirkend
beträchtliche Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung zahlen müssen. Dadurch könnte die
Existenz vieler mittelständischer Unternehmen und
Arbeitsplätze gefährdet werden. Laut Regierung kommt es
für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht
selbständiger Gesellschafter, die maßgeblichen Einfluss
auf Personen- oder Kapitalgesellschaften haben, darauf an, ob die
Gesellschaft selbst Arbeitnehmer beschäftigt oder auf Dauer
und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
Dies entspreche auch der bisherigen Auslegungspraxis der
Rentenversicherungsträger. Keine Zustimmung fand jedoch die
Bitte des Bundesrates, die im Haushaltbegleitgesetz geplante
Kürzung der Regionalisierungsmittel für den regionalen
Schienenverkehr um 2,3 Milliarden Euro von 2006 bis 2009
abzuändern. Nach Meinung der Länder sollte die
Dynamisierung der Bundesmittel im Jahr 2007 einmalig ausgesetzt
werden, was aus Sicht der Bundesregierung zu einem einmaligen
Konsolidierungsvolumen von rund 107 Millionen Euro führt und
nicht akzeptabel ist. Vor dem Hintergrund der "sehr komfortablen
Mittelausstellung" von über 7 Milliarden Euro in diesem Jahr
gebe es Spielräume für weitere Konsolidierungen. Die von
der Regierung geplante Kürzung sei Teil ihrer
Sanierungskonzeption und auch der Haushalts- und Finanzplanung des
Bundes. Mit über 6,5 Milliarden Euro jährlich
stünden den Ländern immer noch ausreichend Mittel
für ein Regionalverkehrsangebot auf bisherigem Niveau sowie
für Investitionen und Modernisierungen zur Verfügung,
heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.