Berlin: (hib/MPI) Nach Zuschüssen für die freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/1333). Konkret geht es den Abgeordneten etwa um Personen, die in eheähnlichen Gemeinschaften leben und deren Anträge auf Arbeitslosengeld II abgelehnt werden. Die Linke will wissen, ob diesen Personen auf Antrag ein Zuschuss gewährt wird, falls sie aufgrund der Kosten für einen freiwilligen Versicherungsschutz unter das Existenzminimum fallen. Die Bundesregierung solle auch sagen, wie die Betroffenen über die Möglichkeit eines Zuschusses informiert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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