Berlin: (hib/BOB) Gegen Menschenhandel,
eine "besonders widerwärtige Kriminalitätsform", will der
Bundesrat "effektiv" vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/1343) vorgelegt, der inhaltlich weitgehend
identisch ist mit einem bereits im Juni vorigen Jahres vorgelegten
Entwurf (
15/5657). Die Länderkammer will unter
anderem die Strafvorschrift gegen die Förderung der
Prostitution und eine Kronzeugenregelung für
Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der
Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels
ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die Prostitution
bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15 Jahre Haft)
drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere Strafe
drohe als beispielsweise "hartnäckigen Steuerhinterziehern".
Der Bundesrat begründet seine Vorschläge damit, der
Gesetzgeber habe mit dem im vorigen Jahr in Kraft getretenen Gesetz
gegen Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" das Recht in
einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert
gelassen. Dazu zähle, dass die sexuelle Ausbeutung von
Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte "Freier" von
Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann.
Weiter verfügten die Strafverfolgungsbehörden über
keine effektiven Ermittlungsmethoden, um in die typischerweise
konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen, da
eine Überwachung der Telekommunikation nur in engen Grenzen
möglich sei. Ferner sei der Druck der Strafverfolgung zu einem
wesentlichen Teil von der Zuhälter- und Bordellszene genommen
worden, weil die im Prostitutionsgesetz vom Dezember 2001
getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Die
Bundesregierung verweist unter anderem auf ihren noch ausstehenden
Bericht über die Auswirkungen der sich aus dem
Prostitutionsgesetz ergebenden neuen Rechtslage. Gesetzgeberische
Maßnahmen sollten deshalb auf jeden Fall unterbleiben. Die
Bundesregierung sieht Prüfungsbedarf bei solchen Fällen,
bei denen jemand die Lage eines Menschenhandelsopfers dadurch
missbraucht, dass er sexuelle Handlungen an diesem vornimmt. Im
Übrigen macht die Regierung deutlich, sie bereite entsprechend
dem Koalitionsvertrag eine allgemeine Strafzumessungsregelung vor,
die die Möglichkeit einer Strafmilderung oder -befreiung
für so genannte Kronzeugen vorsieht. Vor diesem Hintergrund
sollten neue Kronzeugenregelungen nicht mehr geschaffen werden. Zur
vorgeschlagenen Überwachung der Telekommunikation verweist die
Regierung darauf, dass sie mit den Koalitionsfraktionen den
gesamten Bereich der Telekommunikationsüberwachung bis Mitte
2007 neu regeln wolle. Es werde zu prüfen sein, ob der
Tatbestand des Menschenhandels einbezogen werden könne.