Berlin: (hib/MPI) Die Ausgaben für
die Hinterbliebenenrente haben sich seit 1970 etwa versechsfacht.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung (
16/1274) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1191) hervorgeht, betrugen im Jahr 1970 die
Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und der
Bundesknappschaft für Renten wegen Todes 6,42 Millionen Euro,
im Jahr 2005 seien es 39 Millionen Euro gewesen. Der Anteil der
Hinterbliebenenrente an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung
und der Bundesknappschaft sei im selben Zeitraum jedoch gesunken,
schreibt die Regierung, und zwar von 24 Prozent im Jahr 1970 auf
16,5 Prozent im Jahr 2005. Den Löwenanteil an den
Hinterbliebenenrenten machten den Angaben zufolge die Witwen- und
Witwerrenten aus: 38,14 Millionen Euro wurden 2005 in diesem
Bereich ausgezahlt. Davon seien rund 5,51 Millionen Euro an
Personen im Alter unter 65 Jahren geflossen. Weiter heißt es,
3,02 Millionen Witwenrentnerinnen und -rentner hätten zum 1.
Juli 2005 Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder andere
Einkünfte erzielt, davon hätten rund 406.000 zur
Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen gehört. In insgesamt
1,19 Millionen Fällen sei die Zuverdienstgrenze für die
Anrechnungsfreiheit überschritten worden, in der Altersgruppe
der 45- bis 65-Jährigen sei dies bei rund 250.000 Personen der
Fall gewesen. Die Durchschnittseinkommen der Witwer und Witwen habe
im Jahr 2003 bei dem über 65-Jährigen bei 1.218 Euro
gelegen und bei den 55- bis 65-Jährigen bei 1.269 Euro.