Berlin: (hib/MPI) Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen ( 16/509) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss. Am Montag, dem 8. Mai, stehen den Abgeordneten von 11.30 bis 15.30 Uhr der Direktor des Flughafens Köln/Bonn, Wolfgang Klapdor, und der Fluglärmexperte Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rede und Antwort. Als Sachverständige geladen sind zudem der Direktor des Flughafens München, Walter Vill, der Umweltpsychologe Rainer Guski von der Ruhr-Universität Bochum, Thomas Jühe von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen und Alexander Samel vom Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin Köln.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das bisherige Gesetz zum Schutz vor Fluglärm von 1971 grundlegend erneuern. So sollen die maßgeblichen Grenzwerte um die größeren militärischen und zivilen Flugplätze abgesenkt und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung modernisiert werden. Dabei soll zwischen bestehenden und neuen beziehungsweise baulich erweiterten Flugplätzen sowie zwischen zivilen und militärischen Flugplätzen differenziert werden. Außerdem soll für Flughäfen mit relevantem Nachtflugbetrieb erstmals eine "Nacht-Schutzzone" eingerichtet werden. Bei der Anhörung geht es zudem um zwei Anträge der FDP-Fraktion ( 16/263) und der Bündnisgrünen ( 16/551).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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