Berlin: (hib/VOM) Deutschland liegt bei der effektiven Belastung durch die Erbschaftsteuer bei der Übertragung eines Einzelunternehmens an ein Kind im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/1350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1180) hervor. In dem genannten Beispielfall würde die Erbschaftsteuer in Deutschland 168.000 Euro, in Schweden 193.000 Euro, im Schweizer Kanton Genf 262.000 Euro, in Österreich 303.000 Euro, in Dänemark 376.000 Euro, in Frankreich 689.000 Euro, in den Niederlanden 1,11 Millionen Euro, in Japan 1,32 Millionen Euro und in den USA 1,6 Millionen Euro betragen. Niedriger als in Deutschland wäre die Belastung in Belgien mit 133.000 Euro, in Liechtenstein mit 71.000 Euro, in Spanien mit 7.000 Euro sowie in Großbritannien, Luxemburg und Irland, wo überhaupt keine Steuer anfallen würde. Unterstellt wird dabei eine mittelgroße Kapitalgesellschaft des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland mit einer Bilanzsumme von 5,9 Millionen Euro, einem Jahresergebnis von 200.000 Euro und Umsatzerlösen von 8,1 Millionen Euro. Der Marktwert des Unternehmensvermögens beträgt etwa 3,9 Millionen Euro in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und etwa 4,4 Millionen Euro in der Rechtsform eines Einzelunternehmens.
Die Bundesregierung erinnert daran, dass sie die Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge zum 1. Januar 2007 neu regeln will. Die auf das übertragene Betriebsvermögen entfallende Steuer soll gestundet und für jedes Jahr der Unternehmensfortführung anteilig erlassen werden. Sie soll völlig entfallen, wenn das Unternehmen nach der Übergabe mindestens zehn Jahre lang fortgeführt wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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