Berlin: (hib/VOM) Das Steueraufkommen für Produkte und Dienstleistungen, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt, beläuft sich auf gut 12,5 Milliarden Euro oder neun Prozent des gesamten Umsatzsteueraufkommens. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1182) mit. Nach den Vorgaben der Europäischen Union dürfen die Mitgliedstaaten nur auf bestimmte Gegenstände oder Dienstleistungen einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden. Beim Bundesfinanzhof seien derzeit 25 Verfahren anhängig, bei denen es um die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes geht. Bei der Einführung eines ermäßigten Satzes auf Arzneimittel im Vergleich zum derzeit geltenden Normalsteuersatz von 16 Prozent würden die Mindereinnahmen jährlich rund 2,8 Milliarden Euro, nach der ab 2007 vorgesehenen Erhöhung auf 19 Prozent rund 3,7 Milliarden Euro jährlich betragen, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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