Berlin: (hib/MPI) Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ( 16/1028) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/1361). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Zunahme von Verfahren an Sozialgerichten im Bereich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe es bis Ende März 2006 gegeben habe. Zudem fragen sie, in wie vielen dieser Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei.
Der Bundesrat will mit seinem Gesetzentwurf die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen. Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe. Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer. Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne. In ihrer Stellungnahme hatte die Bundesregierung Zweifel geäußert, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf