Berlin: (hib/VOM) Die Regierung berät derzeit über die Einführung einer Biokraftstoffquote. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes ( 16/1172) hervor, die jetzt als Unterrichtung ( 16/1347) vorliegt. Einbezogen seien führende Kraftstoffanbieter, Verbände und Institutionen, um die Interessen der Anbieter bereits im Markt befindlicher und künftiger Biokraftstoffe berücksichtigen zu können. Die Regierung kündigt an, in Kürze Eckpunkte der Quotenregelung für Biokraftstoffe vorzulegen. Der Bundesrat hatte sie aufgefordert, bis Jahresende ein Gesamtkonzept zur Steuervergünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen vorzulegen. Dabei sollten die Auswirkungen einer Steuervergünstigung im Hinblick auf einen verstärkten Biokraftstoffeinsatz und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten und Abnehmer von Biokraftstoffen dargestellt werden. Dazu heißt es von Regierungsseite, um das von der EU vorgegebene Ziel eines Biokraftstoffanteils von 5,75 Prozent aller Otto- und Dieselkraftstoffe bis Ende 2010 zu erreichen, müsse eine Verpflichtung eingeführt werden, einen gesetzlich bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen.
Der Bundesrat hat mehrere Änderungswünsche an dem Gesetzesvorhaben angemeldet, die von der Regierung jedoch überwiegend abgelehnt werden. So muss die Altöl-Recycling-Industrie damit rechnen, dass die Energieerzeugnisse, die für die Herstellung von Schmieröl benötigt werden, künftig versteuert werden müssen. Die Länderkammer hatte auf das so genannte Herstellerprivileg verwiesen, wonach die Inhaber von Mineralölherstellungsbetrieben betrieblich genutzte Mineralöle steuerfrei verwenden dürfen. Die Regierung betont hingegen, das Herstellerprivileg sei im Gesetzentwurf bewusst eingeschränkt worden, weil Schmierstoffe als Produkt nicht steuerpflichtig seien und daher die zur Herstellung eingesetzten Energieerzeugnisse künftig versteuert werden sollten. Darüber hinaus lehnt die Regierung den Vorschlag des Bundesrates ab, Erdgas und Flüssiggas steuerlich gleichzustellen. Sie sagt jedoch zu, eine anteilige Steuerentlastung für Biokraftstoffe zu prüfen, die im öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden. Der Bundesrat hatte daran erinnert, dass auf den Einsatz von Diesel im öffentlichen Personennahverkehr bereits eine Steuerentlastung gewährt wird. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Teilbesteuerung würde der Einsatz von Biokraftstoffen im öffentlichen Nahverkehr unwirtschaftlich werden, so die Länderkammer.
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