Berlin: (hib/SAS) Für die
Finanzierung der geplanten Transrapidstrecke, die den Münchner
Hauptbahnhof und den Flughafen verbinden soll, ist aus
Regierungssicht entscheidend, in welchem Maße die Industrie
zur Übernahme von "Einstandspflichten" bereit ist,
insbesondere was die Gestehungs- und Instandhaltungskosten sowie
die Verfügbarkeit des Systems anbelange. In ihrer Antwort (
16/1331) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1216) bezieht sie sich zudem auf
Erklärungen der Deutschen Bahn AG. Diesen zufolge wolle die
Bahn das Projekt eigenwirtschaftlich planen, bauen und betreiben.
Aus zu erwartenden Betriebsgewinnen wolle sie mit 185 Millionen
Euro zu den Gestehungskosten des Münchner Transrapids
beitragen. Die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt des
Systems seien dann vollständig aus dem Cash-Flow in der
Betriebsphase zu bestreiten. Was die Finanzierung und
Wirtschaftlichkeit anbelange, liege ein Konzept der
Vorhabenträger DB Magnetbahn GmbH vor. Die Bundesregierung
zeigt sich im Übrigen überzeugt davon, dass der
Transrapid wirtschaftlich betrieben werden kann. Nach ihrer
Auffassung stellt er eine Ergänzung und keine Alternative zum
bestehenden schienengebundenen Hochgeschwindigkeitsverkehr dar.
Zudem stellt sie ein Gutachten zum industriepolitischen Nutzen des
Projektes Transrapid München in Aussicht, das sie auf Anregung
des Bundesrechnungshofes in Auftrag gegeben habe und zu
veröffentlichen beabsichtige. Das vorläufige Ergebnis
weise "nennenswerte industriepolitische Auswirkungen" auf,
insbesondere was die zu erwartenden Exportmöglichkeiten dieser
Technologie angehe.