Berlin: (hib/VOM) Nach der Reform der
Vergaberichtlinien erkundigt sich die Die Linke in einer Kleinen
Anfrage (
16/1385). Die EU-Richtlinie zur Koordinierung
der Verfahren zur Zuteilung öffentlicher Aufträge
über Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen muss nach
Aussage der Fraktion seit dem 1. Februar dieses Jahres beachtet
werden, auch wenn die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung in
nationales Recht nicht eingehalten habe. Die Abgeordneten wollen
wissen, für wie wichtig die Regierung barrierefreies Bauen
für alte und behinderte Menschen hält und wie sie es bei
der Reform des Vergaberechts berücksichtigen will. Gefragt
wird auch, ob die Aspekte des barrierefreien Bauens bereits in der
Ausbildung der Architekten berücksichtigt werden soll. Die
Regierung soll ferner sagen, ob sie im öffentlichen
Beschaffungswesen bestimmte Auflagen machen will, etwa dass ein
bestimmter Prozentsatz an behinderten Menschen angestellt werden
muss. Schließlich erkundigt sich die Fraktion, wie die
Regierung erreichen will, dass bereits in der Auswahlphase für
die Auftragsabwicklung Firmen ausgeschlossen werden, die schon
einmal gegen das Sozial- und Arbeitsrecht verstoßen
haben.